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1. Geltung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen und Lieferungen gegenüber Unternehmern und anderen Personen im Sinne des § 310 BGB. Sie gelten für alle unsere Geschäfte ausschließlich, auch wenn wir Lieferungen in Kenntnis entgegenstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen unserer Kunden vorbehaltlos ausführen. Sollten Ihre Einkaufsbedingungen diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, so können sie nur dann zur Geltung gelangen, wenn dies ausdrücklich durch uns schriftlich bestätigt wurde.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für die Annahme des Vertrages und den Umfang der Lieferung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns.
3. Preise
Bei den Preisen handelt es sich jeweils um Nettopreise zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ab Lager Ilsfeld inklusiver normaler Verpackung. Verbindlich sind die in der jeweiligen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.
4. Zahlungsweise
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu bezahlen. Rechnungen unter netto € 150,00 sind sofort ohne Skontoabzug fällig. Ein Skontoabzug ist nur vom Warenwert möglich, also nicht von Fracht, Montage oder anderen Dienstleistungen. Wir behalten uns vor, Aufträge nur gegen Teilvorauszahlungsregelungen bzw. Vorauskasse anzunehmen. Mahnkosten betragen für die 2. Mahnung und für die 3. Mahnung je € 10,00. Unsere Kunden sind zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unstreitige Ansprüche handelt.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung inkl. eventueller Nebenkosten unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht veräußert, verpfändet oder verarbeitet werden. Forderungen aus der berechtigten oder unberechtigten Weiterveräußerung oder die aus sonstigem Rechtsgrund hinsichtlich unserer Vorbehaltsware entstehen, sind an uns abgetreten. Wir sind berechtigt, die Waren bei Zahlungsunfähigkeit auch außergerichtlich zurückzuholen; hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn wir erklären dies ausdrücklich schriftlich. Alle anfallenden Kosten trägt der Käufer.
6. Telefonische Bestellungen
Generell bevorzugen wir schriftliche Bestellungen, um Missverständnisse zu vermeiden. Wir nehmen Ihre Bestellung aber auch telefonisch entgegen. Wenn Sie aus innerbetrieblichen Gründen noch einmal schriftlich bestellen, verweisen Sie bitte unbedingt an gut sichtbarer Stelle auf die "telefonische Bestellung vorab". Ansonsten müssen wir diesen Auftrag in unserer Abwicklung als neuen Auftrag ansehen und bei zu später Stornierung auf seiner Erfüllung bestehen.
7. Lieferzeit
Leistungszeiten oder Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich zugesagt worden sind. Auch bei der Überschreitung von verbindlich vereinbarten Lieferterminen bedingt durch höhere Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die nicht von uns zu vertreten sind, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, können wir nicht haften. Im Falle einer von uns zu vertretenden Überschreitung der Lieferfrist kommen wir erst in Verzug, wenn eine uns schriftlich zugestellte Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Der Rücktritt muss uns schriftlich spätestens 2 Wochen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist erklärt werden. Ein Recht auf Rücktritt oder Schadensersatz besteht nicht, wenn wir die Nachfrist ohne unser Verschulden nicht einhalten können. Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Diese können entsprechend des jeweils erbrachten Leistungsumfanges berechnet werden:
8. Angabe über Maße, Gewichte etc.
Angaben über Maße, Gewichte, Tragkraft, Fassungsvermögen und ähnliche Sacheigenschaften sind nur dann verbindlich, wenn wir dies schriftlich auf Nachfrage ausdrücklich bestätigen.
9. Montage
Montagen können durch uns oder Subunternehmer durchgeführt werden. Diese Kosten sind auftragsbezogen und werden separat berechnet. Für Montagen gelten unsere allgemeinen Montagebedingungen.
10. Gewährleistung
Für unsere Produkte leisten wir Gewähr für die Dauer von 12 Monaten. Offensichtliche Mängel sind uns anzuzeigen innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung; nicht offensichtliche innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung. Unsere Haftung ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie auf den Auftragswert beschränkt, es sei denn uns fällt eine Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder einer vertragswesentlichen Pflicht zur Last.
11. Gerichtsstand
Sollten wir wider Erwarten unterschiedlicher Rechtsauffassung sein, so sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten am Gerichtsstand Stuttgart anhängig zu machen. In jedem Falle ist deutsches Recht anzuwenden. Das internationale Recht findet keine Anwendung. Erfüllungsort ist Ilsfeld.
1. Allgemeines – Geltungsbereich
Diese allgemeinen Montagebedingungen der Firma REGATIX gelten nur gegenüber Unternehmern oder sonstigen Personen im Sinne des § 310 BGB. Aufträge, auch im Rahmen von künftigen Geschäften, werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen entgegengenommen und ausgeführt, es sei denn, die Firma REGATIX stimmt ausdrücklich schriftlich der Geltung entgegenstehender oder abweichender Bedingungen zu. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers.
2. Zustandekommen eines Auftrags
Ein der Firma REGATIX schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag kommt nur zustande, wenn die Firma REGATIX die Annahme des Auftrags innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich bestätigt. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Firma REGATIX.
3. Auftragsabwicklung
Die Firma REGATIX ist bemüht, die Auftrags- und Terminsvorgaben des Auftraggebers bestmöglich zu erfüllen. Es steht im Ermessen der Firma REGATIX, für die Ausführung ihrer Leistungen ihr geeignet erscheinende Dritte hinzuzuziehen.
Die Firma REGATIX wird sich soweit möglich und erforderlich bei der Auftragsdurchführung hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Auftraggeber abstimmen. Der Auftraggeber hat zur Auftragsabwicklung im bestmöglichen Umfang mitzuwirken und der Fa. REGATIX die Zufahrtswege zu den Montagegründstücken und den Zugang zu den erforderlichen Räumen jederzeit während der allgemeinen Geschäftszeiten des Auftraggebers zu gestatten, den Bereich der Montage frei zu halten und die erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die baulichen Eigenschaften der Montagegrundstücke und –Gebäude, insbesondere dafür, dass der Boden die auftretenden Lasten aufnehmen kann; dieser sollte der DIN 18 2002 entsprechen. Der Auftraggeber hat rechtzeitig vor und bei der Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung auf bauliche Besonderheiten hinzuweisen, z.B. auf magnesithaltige Böden, Walzbetonböden, Fußbodenheizungen, Strom- und Wasserleitungen etc.
Die Lagerung und der Transport von Materialien auf den Grundstücken oder in den Gebäuden des Auftraggebers liegt in dessen Verantwortungsbereich, auch dann, wenn die Mitarbeiter der Fa. REGATIX diese durchführen, es sei denn diesen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Die Monteure der Fa. REGATIX sind gehalten, angefallene Montageabfälle besenrein zu entfernen. Eine Endreinigung von Gebäude oder Regalen gehört nicht zu den Leistungen der Fa. REGATIX.
4. Vergütung, Preise, Zahlung
Für die Durchführung des Auftrags gelten die in der Auftragsbestätigung der Firma REGATIX ausgewiesenen Preise. Ist in der Auftragsbestätigung kein Montagepreis ausgewiesen, gilt die übliche Vergütung (Stundensatz) als vereinbart; die Vergütung von Montageleistungen ist nur dann in den Preisen der Lieferung enthalten, wenn dies ausdrücklich so in der Auftragsbestätigung ausgeführt ist.
Die Firma REGATIX ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert.
Die Vergütung inkl. evtl. verauslagter Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Gegen die Forderungen der Firma REGATIX kann lediglich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Firma REGATIX behält sich das Eigentum an den von ihr montierten Produkten vor. Geht aufgrund der Montage das Eigentum der Firma REGATIX an den montierten Produkten unter, so wird die Firma REGATIX im Verhältnis ihrer Produkte und Montageleistung zum Gesamtwert des neu entstandenen Gegenstands Miteigentümer. Bei einer Verarbeitung oder Umbildung stellt der Auftraggeber kostenlos für die Firma REGATIX her. Zu einer Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Montageleistung oder des entstandenen Gegenstands ist der Auftraggeber ohne Zustimmung der Firma REGATIX nicht berechtigt.
6. Haftung
Die Haftung der Firma REGATIX ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn es handelt sich um die Erfüllung einer vertragswesentlichen Pflicht oder der Firma REGATIX fällt eine Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit zur Last.
Die Firma REGATIX haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Firma REGATIX und ihrem Auftraggeber ist Stuttgart.