Montagebedingungen und AGB

Montagebedingungen

(in der Fassung vom 01.12.2016)

1. Allgemeines – Geltungsbereich
Diese allgemeinen Montagebedingungen der Firma REGATIX gelten nur gegenüber Unternehmern oder sonstigen Personen im Sinne des § 310 BGB. Aufträge, auch im Rahmen von künftigen Geschäften, werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen entgegengenommen und ausgeführt, es sei denn, die Firma REGATIX stimmt ausdrücklich schriftlich der Geltung entgegenstehender oder abweichender Bedingungen zu. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers.


2. Geistiges Eigentum
Von REGATIX gemachte oder erstellte Angebote, Skizzen, Pläne und technische Unterlagen stellen geistiges Eigentum der Firma REGATIX dar und ist nur der Nutzung durch unseren Kunden / bzw. des Adressaten des Angebots vorbehalten. Die Weitergabe oder Nutzung an und durch Dritte (insbesondere an Konkurrenzunternehmen)  ist  unzulässig und kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Dies gilt auch für Ausschnitte oder Teile unserer Angebote, Skizzen und Pläne. Die Nutzung durch Dritte ist zulässig, wenn wir der Weitergabe (z.B. planender Architekt) zustimmen.


3. Zustandekommen eines Auftrags
Ein der Firma REGATIX schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag kommt nur zustande, wenn die Firma REGATIX die Annahme des Auftrags innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich bestätigt. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Firma REGATIX.


4. Auftragsabwicklung
(a) Die Firma REGATIX ist bemüht, die Auftrags- und Terminvorgaben des Auftraggebers bestmöglich zu erfüllen, daher verfügen wir auch über fest angestellte und geschulte REGATIX Monteure. Es steht dennoch im Ermessen der Firma REGATIX, für die Ausführung ihrer Leistungen ihr geeignet erscheinende Dritte hinzuzuziehen. Die Firma REGATIX wird sich soweit möglich und erforderlich bei der Auftragsdurchführung hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen und Terminwünsche mit dem Auftraggeber abstimmen.

(b) Der Auftraggeber hat zur Auftragsabwicklung im bestmöglichen Umfang mitzuwirken und der Fa. REGATIX die Zufahrtswege zum  Montageort und den Zugang zu den erforderlichen Räumen jederzeit während der allgemeinen Geschäftszeiten des Auftraggebers zu gestatten, den Bereich der Montage frei zu halten und die erforderlichen Hilfsmittel (Strom, Licht, evtl. Gabelstapler oder Arbeitsbühne) kostenlos zur Verfügung zu stellen.

(c) Der Auftraggeber hat rechtzeitig vor der Auftragsvergabe auf bauliche Besonderheiten hinzuweisen, z.B. auf magnesithaltige Böden, Walzbetonböden, Fußbodenheizungen, Strom- und Wasserleitungen in Wänden,  etc. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die baulichen Eigenschaften der Montagegrundstücke und –Gebäude, insbesondere dafür, dass der Betonfußboden eben ist und die auftretenden Lasten aufnehmen kann; dieser sollte der DIN 18 2002 entsprechen. Besonderheiten betreffend des Montageortes wie z.B. Außenbereich, Kühlhaus, OG, UG, Erreichbarkeit nur über Treppen oder Aufzüge, keine Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge, reglementierte Anfahrten z.B. bei Fußgängerzonen,… sind uns vor Auftragsvergabe mitzuteilen sofern wir die Gegebenheiten nicht selber im Rahmen eines vor Ort Termins besichtigt haben.

(d) Die Lagerung und der Transport von Materialien auf den Grundstücken oder in den Gebäuden des Auftraggebers liegt in dessen Verantwortungsbereich, auch dann, wenn die Mitarbeiter der Fa. REGATIX diesen innerbetrieblichen Transport durchführen. Für Schäden und Unfälle haftet beim innerbetrieblichen Transport ausdrücklich der Auftraggeber, es sei denn die REGATIX Mitarbeiter verursachen Schäden und Unfälle vorsätzlich  oder durch grobe Fahrlässigkeit. Die meisten der REGATIX Mitarbeiter verfügen über einen Gabelstaplerführerschein. Der Auftraggeber muss sich diesen von unseren Monteuren vorzeigen lassen und unsere Leute gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung eines Gabelstaplers am Montageort beauftragen.

(e) Die Monteure der Fa. REGATIX sind gehalten, angefallene Verpackungs- und Montageabfälle mitzunehmen sofern Sie beim Kunden nicht vorschriftskonform entsorgt werden können. Wir hinterlassen den Montageort mit Abschluss der Montage besenrein. Während der Montage kann es zu Lärm- und Staubentwicklung durch Bohr- oder Sägearbeiten kommen, auch wenn unsere Monteure sehr umsichtig und in Absprache mit dem Auftraggeber arbeiten. Gebäudeteile, Einrichtungen oder Maschinen, die nicht durch den Kunden vor der Montage entfernt werden können und die staubempfindlich sind, müssen bauseits vom Kunden geschützt (z.B. durch Abdeckplanen) werden. Eine Endreinigung von Gebäude, Maschinen oder anderen Einrichtungsgegenständen gehört nicht zu den Leistungen der Fa. REGATIX. Industriell gefertigte Stahlregale  können geringe Reste von Schmiermitteln anhängen, dies ist kein Mangel.

(f) Zu Dokumentationszwecken sind wir berechtigt während und nach einer Montage Fotos von unseren Produkten zu machen, es sei denn, dies ist beim Kunden ausdrücklich verboten (z.B. durch Hinweisschilder). Im Einzelfall verwenden wir Fotos auch für Werbezwecke, wir achten dann sehr genau darauf, dass keine Firmenspezifika oder Personen (im Hintergrund) auf den Bildern erkennbar sind.


5. Vergütung, Preise, Zahlung
Für die Durchführung des Auftrags gelten die in der Auftragsbestätigung der Firma REGATIX ausgewiesenen Preise. Ist in der Auftragsbestätigung kein Montagepreis ausgewiesen, gilt die übliche Vergütung (Stundensatz) als vereinbart; die Vergütung von Montageleistungen ist nur dann in den Preisen der Lieferung enthalten, wenn dies ausdrücklich so in der Auftragsbestätigung ausgeführt ist.

Die Firma REGATIX ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert.

Die Vergütung inkl. evtl. verauslagter Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu zahlen. Gegen die Forderungen der Firma REGATIX kann lediglich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.


6. Eigentumsvorbehalt
Die Firma REGATIX behält sich das Eigentum an den von ihr montierten Produkten vor. Geht aufgrund der Montage das Eigentum der Firma REGATIX an den montierten Produkten unter, so wird die Firma REGATIX im Verhältnis ihrer Produkte und Montageleistung zum Gesamtwert des neu entstandenen Gegenstands Miteigentümer. Bei einer Verarbeitung oder Umbildung stellt der Auftraggeber diese kostenlos  für die Firma REGATIX her. Zu einer Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Montageleistung oder des entstandenen Gegenstands ist der Auftraggeber ohne Zustimmung der Firma REGATIX nicht berechtigt.


7. Haftung
Die Haftung der Firma REGATIX ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn es handelt sich um die Erfüllung einer vertragswesentlichen Pflicht oder der Firma REGATIX fällt eine Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit zur Last.

Die Firma REGATIX haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind.


8. Hinweis zu Montage- & Bedienungsanleitung sowie Regalprüfungen
Montage & Bedienungsanleitungen für unsere Produkte können Sie in der aktuellen Fassung auf den Internetseiten www.regatix.com unter dem Menüpunkt „Montageanleitungen“ einsehen bzw. herunterladen. Bei spezifischen Fällen und Sonderanwendungen kontaktieren Sie uns bitte.

Bei vielen Regalen besteht eine Kennzeichnungspflicht gemäß BRG234 sowie DIN EN 15635. Wenn vorgeschrieben, bringen unsere Monteure ein solches Schild mit den vorgeschriebenen Angaben und dem empfohlenen Design an den Regalen an. Es handelt sich nicht etwa um eine Werbetafel, bitte entfernen Sie dieses Belastungsschilde.

Wir weisen darauf hin, dass gemäß den gesetzlichen Vorschriften der Betreiber für den sicheren Betrieb von Lagereinrichtungen verantwortlich ist, hierzu gehören auch die Themen Fluchtwege und Brandschutz. Gemäß BGR 234 sowie DIN EN 15635 sind Regalprüfungen mindestens einmal im Jahr vorgeschrieben.


9. Gerichtsstand
Sollten wir wider Erwarten unterschiedlicher Rechtsauffassung sein, so sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten am Gerichtsstand Stuttgart anhängig zu machen, soweit unser Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. In jedem Falle ist deutsches Recht anzuwenden. Das internationale Recht findet keine Anwendung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(in der Fassung vom 01.12.2016)


1. Geltung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen und Lieferungen gegenüber Unternehmern und anderen Personen im Sinne des § 310 BGB. Sie gelten für alle unsere Geschäfte ausschließlich, auch wenn wir die Lieferungen in Kenntnis entgegenstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen unserer Kunden vorbehaltlos ausführen. Sollten Ihre Einkaufsbedingungen diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, so können sie nur dann zur Geltung gelangen, wenn dies ausdrücklich durch uns schriftlich bestätigt wurde.


2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für die Annahme des Vertrages und den Umfang der Lieferung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mit Erscheinen von neuen Prospekt und Werbeunterlagen und darin enthalten Werbeangeboten verliert die alten Unterlagen automatisch Ihre Gültigkeit.


3. Preise
Bei den Preisen handelt es sich jeweils um Nettopreise zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Verbindlich sind die in der jeweiligen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Die Preise verstehen sich ab Lager Ilsfeld. Üblicherweise berechnen wir keine Verpackungskosten, behalten uns aber vor bei großen Verpackungsaufwand hier Kosten in Rechnung zu stellen, dies wird  dann aber mit dem Kunden vorab vereinbart.


4. Zahlungsweise
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu bezahlen. Rechnungen unter netto € 150,00 sind sofort ohne Skontoabzug fällig. Ein Skontoabzug ist nur vom Warenwert möglich, also nicht von Fracht, Montage oder anderen Dienstleistungen. Wir behalten uns vor, Aufträge nur gegen Teilvorauszahlungsregelungen bzw. Vorauskasse anzunehmen. Mahnkosten betragen für die 2. und 3. Mahnung je € 10,00. Unsere Kunden sind zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unstreitige Ansprüche handelt.


5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an unserer Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Vertragsbeziehung zu unserem Kunden vor. Werden unsere Waren durch den Kunden verarbeitet oder umgebildet, erfolgt dies stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das Eigentum von uns durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, so geht das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns über. Der Kunde verwahrt das Eigentum von uns unentgeltlich. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Forderungen bzgl. der Vorbehaltsware, die der Kunde aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund erwirbt, tritt er bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde hat die erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung unseres Eigentumsvorbehaltes zu treffen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von uns hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Rücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.


6. Telefonische Bestellungen
Generell bevorzugen wir schriftliche Bestellungen, um Missverständnisse zu vermeiden. Wir nehmen Ihre Bestellung aber auch telefonisch entgegen. Wenn Sie aus innerbetrieblichen Gründen noch einmal schriftlich bestellen, verweisen Sie bitte unbedingt an gut sichtbarer Stelle auf die "telefonische Bestellung vorab". Ansonsten müssen wir diesen Auftrag in unserer Abwicklung als neuen Auftrag ansehen und bei zu später Stornierung auf seiner Erfüllung bestehen.


7. Lieferzeit
Leistungszeiten oder Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich zugesagt worden sind. Auch bei der Überschreitung von verbindlich vereinbarten Lieferterminen bedingt durch höhere Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die nicht von uns zu vertreten sind, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, können wir nicht haften. Im Falle einer von uns zu vertretenden Überschreitung der Lieferfrist kommen wir erst in Verzug, wenn eine uns schriftlich zugestellte Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist, die mindestens 2 Wochen betragen muss. Ein Recht auf Rücktritt oder Schadensersatz besteht nicht, wenn wir die Nachfrist ohne unser Verschulden nicht einhalten können. Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Diese können entsprechend des jeweils erbrachten Leistungsumfanges berechnet werden.


8. Angabe über Maße, Gewichte etc.
Angaben über Maße, Gewichte, Tragkraft, Fassungsvermögen und ähnliche Sacheigenschaften sind nur dann verbindlich, wenn wir dies schriftlich auf Nachfrage ausdrücklich bestätigen. Oft werden Realmaße zu Gunsten von Nennmaßen auf glatte Zahlen gerundet.


9. Montage
Montagen können durch uns oder Subunternehmer durchgeführt werden. Diese Kosten sind auftragsbezogen und werden separat berechnet. Für Montagen gelten unsere allgemeinen Montagebedingungen in denen weitere und genauere Regelungenverbindlich aufgeführt sind.


10. Gewährleistung
Für unsere Produkte leisten wir Gewähr für die Dauer von 12 Monaten. Offensichtliche Mängel sind uns anzuzeigen innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung; nicht offensichtliche innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung. Unsere Haftung ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Jegliche Haftungsbeschränkung gilt nicht für schuldhaft herbeigeführte Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht.


11. Gerichtsstand
Sollten wir wider Erwarten unterschiedlicher Rechtsauffassung sein, so sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten am Gerichtsstand Stuttgart anhängig zu machen, soweit unser Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person der öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. In jedem Falle ist deutsches Recht anzuwenden. Das internationale Recht findet keine Anwendung. Erfüllungsort ist Ilsfeld.